Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts sind für Kommunen verbindlich. Die ISO 27001 und der Branchenstandard DWA/DVGW 1060 regeln zudem, dass ein solches IT-Sicherheitskonzept, beispielsweise in Bayern bis zum 1. Januar 2018 vorzulegen ist. Kommunen müssen ab diesem Zeitpunkt den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz zur dauerhaften Sicherstellung der IT-Sicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.
Die Umsetzung der IT-Sicherheitskonzepte stellt viele Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen vor eine große Herausforderung, der häufig durch die Einbindung externer IT-Spezialisten entgegnet wird. Die Praxis zeigt, dass diese Vorgehensweise selten zielführend ist, da die IT-Spezialisten kein Wissen über die Prozesse in der Wasserwirtschaft besitzen und die Betreiber der Anlagen nicht mit dem Vokabular der IT-Spezialisten vertraut sind.
HST rüstet seit über 35 Jahren Anlagen in der Wasserwirtschaft aus und verfügt sowohl über das Know-How der Prozesse und technischen Verfahren in wasserwirtschaftlichen Anlagen als auch über die Fachexpertise im Bereich der Informationstechnologie. Sie können sicher sein, dass wir in einem gemeinsamen Projekt die gleiche Sprache reden.